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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Mietbedingungen (Stand: 01.01.2020)

1. Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Alle von uns unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zu Stande. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung der Mietgegenstände in Bar fällig. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

3. Die Vermietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter dem Vermieter den Tagesmietpreis laut der gültigen Mietpreisliste. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Mietgegestände bei Vermieter eintreffen. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle aus dieser verspäteteten Rückgabe resultierenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden in voller Höhe. Sind die Mietgegenstände 72 Stunden nach Ende der vereinbarten Mietzeit noch nicht beim Vermieter eingetroffen, so wandelt sich der Mietvertrag automatisch in einen Kaufvertrag um. Als Berechnungsgrundlage gilt dann der aktuelle Verkaufspreis der Geräte. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn verliehenen Geräten samt Zubehör sorgsam umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen durch Umfallen, Transportschäden, Überlastung, unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen, Witterungseinwirkungen, Verschmutzungen der Geräte; auch durch Einwirkung Dritter, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust von Geräten. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen unsererseits verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen für die gesamte Einbringungsdauer zu sorgen. Werden Geräte ohne Personal angemietet, so ist der Mieter für das Einhalten sämtlicher Sicherheitsrichtlinien alleine verantwortlich, insbesondere der UVV und VDE sowie aller anderen relevanten Normen und Richtlinien.

5. Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Witterungseinflüssen wie z.B. Regen, Sturm etc. durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Dieses kann auch durch den Vermieter gegen Berechnung der Kosten erfolgen. Dieses gilt für Bühnen, Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätze, Stromverteiler etc. Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Witterungseinwirkung an den Geräten entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Ferner trägt er die Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten.

6. Der Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl und Dimensionierung der Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die durch zu geringe Dimensionierung, insbesondere von Beschallungsanlagen, entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so braucht er hierfür nicht zu haften, sofern dieser Schaden durch normalen Verschleiß hervorgerufen wurde. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße, oder durch das Herunterfallen von Geräten, sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte, sind vom Mieter zu ersetzen, ebenso entstandener Schaden an jeglichen Geräten, hervorgerufen durch Überspannung, Spannungsschwankungen, Wasser / Regeneinwirkung oder Eindringen sonstiger Fremdkörper.

7. Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden. Der Diebstahl oder die Unterschlagung der Geräte durch Dritte ist ferner unverzüglich auch bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Können die Mietgegenstände nach 72 Stunden nicht zurückgegeben werden, so sind sie dem Vermieter zum aktuellen Verkaufspreis zu ersetzen (siehe auch Nr. 3). Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, daß dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör vor der Übernahme am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Geräte. Spätere Reklamationen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Reservierungen haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn das Material und der Termin von Seiten des Vermieters schriftlich bestätigt wurde. Spätere Reklamationen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

10. Bei Stornierungen bereits erteilter Aufträge werden folgende Abstandsgebühren vereinbart:
Bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte: 20 % der vereinbarten Gebühren; bis zu 10 Tagen: 50%; bis zu 3 Tagen: 80%. Bei Stornierungen am Veranstaltungs- oder Abholtag ist die volle Gebühr fällig. Gleiches gilt bei Nichtabholung der gemieteten Geräte.

11. Der Vermieter ( d.h. er selbst und seine Mitarbeiter ) haften, abgesehen von den Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden ( d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

12. Alle vermieteten Geräte und Zubehör bleiben unser uneingeschränktes Eigentum, jede Weiterveräußerung ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.

13. Wir behalten uns geringfügige Änderungen bei Geräten, welche in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführt sind vor, wobei wir die adäquate Funktion/Qualität garantieren.

14. Der Mieter ist berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die Mietgegenstände geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Diese Überlassung wird durch ein vom Mieter und Dritten gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll dokumentiert. Für Schäden, die im Zuge dieser Nutzung entstehen, ist dem Vermieter gegenüber ausdrücklich der Mieter haftbar.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Essen. Es gilt deutsches Recht.

16. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


 
van de Sand Veranstaltungstechnik, Lotharstraße 11-13, 45131 Essen
internet: www.van-de-sand.de --- e-mail: post@van-de-sand.de